Erbengemeinschaft: Eine Einführung
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Erben gemeinsam eine Erbschaft antreten. Sie sind gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlasses, bis eine Aufteilung erfolgt. Dies erfordert einstimmige Entscheidungen und kann zu Konflikten führen.
Gesetzliche Regelungen verstehen
Nach BGB § 2032 folgt die Erbengemeinschaft dem Gesamthandprinzip. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, außer es wurde ein Teilungsverbot vereinbart. Wichtige Entscheidungen erfordern eine Mehrheitsentscheidung.
Teilungsversteigerung als Lösung
Bei Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Dies ist oft eine Notlösung, da der Versteigerungswert unter dem Marktwert liegen kann und emotionale Werte verloren gehen.
Erbauseinandersetzungsvertrag
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist eine einvernehmliche Lösung. Erben einigen sich außergerichtlich über die Aufteilung. Dies spart Kosten und Zeit und erhält familiäre Beziehungen. Notarielle Beurkundung ist für Immobilien erforderlich.
Mediation bei Konflikten
Bei Streitigkeiten kann eine Mediation hilfreich sein. Ein neutraler Mediator unterstützt dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann die Zerstörung von Vermögenswerten verhindern und persönliche Beziehungen schonen.
Realteilung des Nachlasses
Eine Realteilung bedeutet, dass Sachwerte real aufgeteilt werden. Bei Immobilien kann dies durch Parzellierung geschehen. Wichtig ist die Gleichwertigkeit der Anteile. Sachverständige können zur Wertermittlung beitragen.
Vermächtnisnehmer einbinden
Vermächtnisnehmer erhalten bestimmte Nachlassgegenstände, sind aber keine Erben. Ihre Ansprüche müssen vor der Teilung erfüllt werden. Dies kann die Aufteilung vereinfachen, da weniger Gegenstände unter den Erben aufgeteilt werden müssen.