Jahresabschluss: Definition und Zweck
Der Jahresabschluss ist eine jährliche finanzielle Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Er dient zur Informationsvermittlung an Stakeholder und zur Erfolgsermittlung. Er umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht bei Kapitalgesellschaften.
Bilanz: Aufbau und Komponenten
Die Bilanz zeigt Vermögensverhältnisse zum Geschäftsjahresende auf. Sie unterteilt sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigen- und Fremdkapital). Überraschend: Auch nicht monetäre Werte wie Patente werden hier erfasst.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV listet alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres auf und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Weniger bekannt: Steuerrechtlich ist die GuV Grundlage für die Gewinnermittlung und somit für die Steuerlast.
Anhang und Lagebericht
Der Anhang erläutert Bilanz und GuV. Der Lagebericht analysiert die Unternehmenssituation und Zukunftsaussichten. Interessanter Fakt: Der Lagebericht ist für Kapitalgesellschaften Pflicht und beinhaltet oft Risiko- und Prognoseberichte.
Abschreibungen und Wertberichtigungen
Abschreibungen verteilen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen über die Nutzungsdauer. Weniger bekannt ist, dass Wertberichtigungen unerwartete Wertminderungen, wie Forderungsausfälle, im Jahresabschluss berücksichtigen.
Rückstellungen im Jahresabschluss
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten ungewisser Höhe. Sie müssen realistisch geschätzt werden. Interessant: Sie beeinflussen den Jahresüberschuss und dienen der Vorsorge für zukünftige Ausgaben wie Pensionen oder Garantieleistungen.
Latente Steuern und Jahresabschluss
Latente Steuern entstehen durch temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Sie sind oft ein überraschend komplexes Thema im Jahresabschluss und wirken sich auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens aus.