Grundlagen der Kapitalbesteuerung in Deutschland

Grundlagen der Kapitalbesteuerung
Grundlagen der Kapitalbesteuerung
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne der Abgeltungssteuer. Der einheitliche Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag mindern die Steuerlast.
Sparer-Pauschbetrag nutzen
Sparer-Pauschbetrag nutzen
Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete). Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Erträge darüber hinaus müssen deklariert und versteuert werden.
Teileinkünfteverfahren bei Dividenden
Teileinkünfteverfahren bei Dividenden
Das Teileinkünfteverfahren erlaubt es, 40% der Dividendenerträge steuerfrei zu stellen. Es ist anwendbar für Anteilseigner, die mindestens 25% an einer Firma halten oder 1% bei beruflicher Tätigkeit für die Firma. Der Rest wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Veräußerungsgewinne und Spekulationsfrist
Veräußerungsgewinne und Spekulationsfrist
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig. Seit 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr. Somit sind alle realisierten Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz
Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz
Sollte der persönliche Einkommensteuersatz unter 25% liegen, können Steuerzahler durch die Günstigerprüfung eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz erreichen. Dies muss jedoch explizit beantragt werden und kann zu einer niedrigeren Steuerlast führen.
Steuerstundung durch Thesaurierung
Steuerstundung durch Thesaurierung
Investitionen in thesaurierende Fonds ermöglichen eine Steuerstundung. Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Die Abgeltungssteuer fällt erst bei Veräußerung der Fondsanteile an. Dies kann einen Zinseszinseffekt bewirken und das Anlagekapital erhöhen.
Kapitalertragsteuer und Ausland
Kapitalertragsteuer und Ausland
Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland müssen Anleger die Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Diese regeln, in welchem Land Steuern zu zahlen sind. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die deutsche Abgeltungssteuer ist oft möglich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Was ist der Steuersatz der Abgeltungssteuer?
Persönlicher Einkommensteuersatz
25% zzgl. Soli und Kirchensteuer
40% für alle Kapitalerträge